Bava Kamma 208

Kapitel 208

א אין משלחין מעות בדיוקני ואפילו עדים חתומים עליה ורבי יוחנן אמר אם עדים חתומים עליה משלחין
1 Man darf kein Geld gegen ein Erkennungszeichen schicken, selbst wenn Zeugen unterzeichnet sind. R. Joḥanan aber sagt, wenn Zeugen unterzeichnet sind, dürfe man schikken. –
ב אמרי לשמואל מאי תקנתא כי הא דרבי אבא הוי מסיק זוזי בדרב יוסף בר חמא א"ל לרב ספרא בהדי דאתית אייתינהו ניהלי כי אזל להתם אמר ליה רבא בריה מי כתב לך התקבלתי א"ל לא אי הכי זיל ברישא ויכתוב לך התקבלתי
2 Welches Mittel gibt es nun nach Šemuél? – Wie in folgendem Falle. R. Abba hatte von R. Joseph b. Ḥama Geld zu bekommen. Da sprach er zu R. Saphra: Wenn du zu ihm kommst, bringe es mir. Als er zu jenem kam, sprach sein Sohn Raba zu ihm: Hat er dir einen Empfangschein gegeben? Dieser erwiderte: Nein. – Wenn dem so ist, so geh wiederum hin, und er soll dir einen Empfangschein geben.
ג לסוף אמר ליה אי כתב לך נמי התקבלתי לאו כלום הוא דלמא אדאתית שכיב רבי אבא ונפלו זוזי קמי יתמי והתקבלתי דרבי אבא לאו כלום הוא א"ל ואלא מאי תקנתא זיל נקנינהו לך אגב ארעא ותא את כתוב לן התקבלתי
3 Hier auf sprach er zu ihm: Auch wenn er dir einen Empfangschein gegeben hätte, wäre dies nutzlos, denn bis du zurückkommst, kann R. Abba sterben und das Geld den Waisen zufallen, für die der Empfangschein R. Abbas wertlos ist. Dieser sprach: Was ist nun zu machen? – Geh, soll er es dir in Verbindung mit einem Grundstücke zueignen, und schreibe du den Empfangschein.
ד כי הא דרב פפא הוה מסיק תריסר אלפי זוזי בי חוזאי אקנינהו ניהליה לרב שמואל בר אבא אגב אסיפא דביתיה כי אתא נפק לאפיה עד תואך:
4 So verfuhr auch R. Papa; er hatte von den Hozäern zwölftausend Zuz zu erhalten, und er eignete sie R. Šemuél b. Abba zu in Verbindung mit seiner Stubenschwelle. Als dieser heimkehrte, ging er ihm bis Tavakh entgegen.
ה נתן לו את הקרן וכו': אלמא חומש ממונא הוא ואם מיית משלמי ליה יורשין
5 H<small>AT ER IHM DEN</small> S<small>TAMMBETRAG ZURÜCKERSTATTET &amp;C</small>. Demnach gilt das Fünftel als Geldzahlung, und wenn er stirbt, haben die Erben es zu zahlen,
ו ותנן נמי נתן את הקרן ונשבע על החומש הרי מוסיף חומש על חומש אלמא חומשא ממונא הוא
6 [Es wird weiterhin gelehrt: Wenn jemand den Fünftel nicht gezahlt hat und mit Schwur ableugnet, dann muss er einen Fünftel auf den Fünftel hinzufügen.]
ז ותניא נמי הכי הגוזל את חבירו ונשבע לו ומת יורשין משלמים קרן וחומש ופטורין מן האשם
7 und ebenso wird auch gelehrt: Wenn jemand etwas von seinem Nächsten geraubt und es abgeschworen hat und darauf gestorben ist, so müssen die Erben den Stammbetrag und das Fünftel bezahlen und sind frei vom Schuldopfer.
ח ויורשין בני שלומי חומשא דאבוהון הוו (אלמא חומש ממונא הוא ובעי שלומי יורשין) ורמינהו עדיין אני אומר אימתי אינו משלם חומש על גזל אביו בזמן שלא נשבע לא הוא ולא אביו
8 Die Erben müssen also für ihren Vater das Fünftel bezahlen, somit gilt das Fünftel als Geldzahlung; ich will auf einen Widerspruch hinweisen: Ich könnte noch immer glauben, [der Sohn] brauche wegen des Raubes seines Vaters das Fünftel nicht zu zahlen, nur in dem Falle, wenn weder er noch sein Vater geschworen hat,
ט הוא ולא אביו אביו ולא הוא הוא ואביו מנין ת"ל (ויקרא ה, כג) אשר גזל ואשר עשק והוא לא גזל ולא עשק
9 woher dies von dem Falle, wenn er und nicht sein Vater, sein Vater und nicht er, er sowohl als auch sein Vater geschworen hat? Es heißt: <i>von dem er geraubt, und dem er seinen Lohn vorenthalten hat</i>, und er hat nicht geraubt und nicht den Lohn vorenthalten!?
י אמר רב נחמן לא קשיא כאן שהודה כאן שלא הודה
10 R. Naḥman erwiderte: Dies ist kein Widerspruch; das eine, wenn er es eingestanden hat, das andere, wenn er es nicht eingestanden hat. –
יא אי לא הודה קרן נמי לא משלם וכי תימא הכי נמי דלא משלם והא מדקא מהדר אחומש למימרא דקרן משלם
11 Wenn er es nicht eingestanden hat, braucht er ja auch den Stammbetrag nicht zu bezahlen!? Wolltest du erwidern, er bezahle ihn auch nicht, so ist ja, da er nur vom Fünftel spricht, zu schließen, daß er den Stammbetrag wohl bezahlen müsse.
יב ועוד תניא ועדיין אני אומר אימתי הוא משלם קרן על גזל אביו בזמן שנשבע הוא ואביו אביו ולא הוא הוא ולא אביו לא הוא ולא אביו מנין ת"ל גזילה ועושק אבידה ופקדון יש תלמוד
12 Ferner wird gelehrt: Ich könnte noch immer glauben, er müsse den Stammbetrag für den Raub seines Vaters bezahlen nur in dem Falle, wenn er und sein Vater geschworen haben, woher dies von dem Falle, wenn sein Vater und nicht er, er und nicht sein Vater, weder er noch sein Vater geschworen hat? Es heißt: <i>Raub, Vorenthaltenes, Verlorenes</i> und <i>Verwahrtes</i>, und diesbezüglich gibt es eine Lehre!?
יג ויתיב רב הונא וקאמר להא שמעתא א"ל רבה בריה יש תלמוד קאמר מר או ישתלמו קאמר מר א"ל יש תלמוד קאמינא ומריבויא דקראי אמרי
13 Als R. Hona diese Lehre vortrug, sprach sein Sohn Rabba zu ihm: Sagte der Meister: es gibt eine Lettre, oder sagte er: sie müssen bezahlt werden? Dieser erwiderte: Ich sagte: es gibt eine Lehre, und zwar meine ich die Einschließung des Schriftverses. –
יד אלא מאי לא הודה לא הודה אביו והודה בנו
14 Ich will dir sagen, unter nicht eingestanden ist zu verstehen, wenn der Vater es nicht eingestanden bat, wohl aber der Sohn. –
טו ונחייב בנו חומש אשבועה דידיה אמרי בשאין גזילה קיימת אי בשאין גזילה קיימת אפילו קרן נמי לא משלם לא צריכא דאיכא אחריות
15 Sollte doch der Sohn das Fünftel schuldig sein wegen seines Schwures!? – Ich will dir sagen, wenn das Geraubte nicht mehr vorhanden war. – Wenn das Geraubte nicht mehr vorhanden war, braucht er ja auch den Stammbetrag nicht zu zahlen!? – In dem Falle, wenn Sicherheit gewährende Güter vorhanden sind. –
טז וכי איכא אחריות נכסים מאי הוי מלוה על פה היא ומלוה על פה אינו גובה לא מן היורשין ולא מן הלקוחות
16 Was nützt es denn, daß Sicherheit gewährende Güter vorhanden sind, diese Schuld gilt ja nur als mündliches Darlehen, und für ein mündliches Darlehen kann man ja weder von Erben noch von Käufern [Grundstücke] einfordern!? –
יז אמרי
17 Ich will dir sagen,